Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Univ. Passau, 2006.
Nicht nur in der juristischen Diskussion wird das Schlagwort Privatisierung teilweise synonym fΓΌr Wirtschaftlichkeit und Fortschrittlichkeit verwendet. Die Autorin geht der Frage nach, ob und inwieweit im grundrechtsempfindlichen Bereich des Strafvollzuges PrivatisierungsmΓΆglichkeiten bestehen. Sie entwickelt hierbei ein allgemeines Schema hinsichtlich einer aus dem staatlichen Gewaltmonopol abgeleiteten und im Grundgesetz verwurzelten Privatisierungsschranke. Die Verfasserin legt dar, daΓ die Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsstaat auf die effektive Behauptung des Gewaltmonopols angewiesen ist. Sie kommt zu dem Ergebnis, daΓ - auch vor dem Hintergrund der betroffenen Grundrechte der Inhaftierten - im Bereich des Strafvollzuges nur Γ€uΓerst wenige Funktionen auf Private ΓΌbertragen werden kΓΆnnen.
Die Autorin: Eva Maria Schimpfhauser, geboren 1980 in Eggenfelden, studierte bis 2004 Jura an der UniversitΓ€t Passau. Im AnschluΓ war sie bis 2007 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl fΓΌr Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht und Medienrecht der UniversitΓ€t Passau tΓ€tig. Ihr Zweites juristisches Staatsexamen absolvierte sie im Winter 2006. AnschlieΓend arbeitete sie an ihrer Promotion, die sie Anfang 2008 fertigstellte. Seit Herbst 2007 ist sie als RechtsanwΓ€ltin tΓ€tig.
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